Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie die Förderung von Familie und Beruf gehören nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zum gesetzlichen Auftrag jeder Agentur für Arbeit. Ein besonderes Augenmerk richtet sich hierbei auf die Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf.